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Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen 10.00 Uhr, Hl. Messe am Vorabend: 18.30 Uhr
Pfarre Hildegard Burjan
Gemeinde Neufünfhaus

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Der Taufname

Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein. Jesaja 43,1



Die Eltern geben dem Kind den Vornamen und sind dafür verantwortlich. Das Kind muss mit diesem Namen sein ganzes Leben lang leben. Eine Entscheidungshilfe bei der Namenssuche kann ein anderer Mensch oder auch ein Heiliger sein, der für Sie eine besondere Bedeutung hat. Oder man setzt eine Familientradition fort. Der Name steht stellvertretend für das, was Eltern ihrem Kind wünschen. Man kann auch einem Kind mehrere Namen geben. Bei der Taufe besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Taufnamen zu vergeben. Dieser hat offiziell keine Bedeutung, da er nicht in der Geburtsurkunde, sondern nur im Taufschein aufscheint.

Es ist eine alte christliche Tradition dem Kind als Taufname den Namen eines offiziellen Heiligen zu geben. Die Verehrung von tugendhaften Menschen als nachahmenswerte Vorbilder gab es schon in der jungen Kirche der ersten Jahrhunderte. Märtyrer und Glaubenszeugen wurden bereits in frühchristlicher Zeit als Patrone für Kirchen benannt. Man verehrte sie als Vorbilder im Glauben sowie als Fürsprecher bei Gott. In der Absicht, auch den Menschen unter den Schutz und die Fürsprache eines Heiligen zu stellen, wurde es zur Zeit der Kirchenväter im 3./4. Jahrhundert Sitte, Kindern Namen von Heiligen zu geben. Ab dem späten Mittelalter verstärkte sich die Tradition, den Namenstag als besonderen Tag des Schutzpatrons feierlich zu begehen.

In katholischen Ländern ist es auch Brauch, den Namen des Taufpaten als zweiten Taufnamen zu wählen. Damit soll die geistliche Verbindung des Paten zum Täufling noch deutlicher werden. Die Aufgabe wird in der Frage sichtbar, die am Anfang der Tauffeier dem Paten gestellt wird: „Lieber Pate, die Eltern haben Sie gebeten, das Patenamt zu übernehmen. Auf ihre Weise sollen Sie mithelfen, dass aus diesem Kind ein guter Christ wird. Sind Sie dazu bereit?“



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